Gesund abnehmen in der Schweiz

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Wann übernimmt die Krankenkasse eine Ernährungsberatung?

Ob Abnehmen, Diabetes oder Unverträglichkeit: So kommst du in der Schweiz zu einer kassenanerkannten Beratung.

Für viele Menschen in der Schweiz ist eine Ernährungsberatung mehr als nur ein nettes Extra – sie ist ein entscheidender Schritt hin zu besserer Gesundheit, mehr Wohlbefinden und nachhaltigem Abnehmen. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Und vor allem: Wann bezahlt die Krankenkasse?

Diese Frage beschäftigt viele – und die Antwort ist komplex. Denn in der Schweiz gilt: Ob deine Grundversicherung oder eine Zusatzversicherung die Beratung übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du wissen musst – verständlich, detailliert und mit vielen Tipps aus der Praxis.

Warum überhaupt eine Ernährungsberatung?

Ernährungsberatung ist mehr als Kalorien zählen oder Verzicht üben. Sie kann gezielt helfen bei:

  • Übergewicht und Adipositas
  • Diabetes Typ 1 und Typ 2
  • Verdauungsproblemen (z. B. Reizdarmsyndrom, Zöliakie)
  • Bluthochdruck, erhöhten Blutfetten oder Gicht
  • Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien
  • Essstörungen wie Anorexie oder Binge-Eating
  • Ernährung in Schwangerschaft, Stillzeit oder im Alter

Eine gute Beratung berücksichtigt nicht nur das, was auf deinem Teller landet – sondern auch deinen Alltag, deine Herausforderungen und deine gesundheitlichen Ziele. Sie arbeitet ganzheitlich, individuell und auf Augenhöhe.

 

Doch das hat auch seinen Preis. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Krankenkassen die Kosten teilweise oder sogar vollständig.

Grundvoraussetzungen für eine Kostenübernahme

In der Schweiz regelt das Krankenversicherungsgesetz (KVG), welche Leistungen von der Grundversicherung bezahlt werden. Für die Ernährungsberatung gilt:

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur dann, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Ärztliche Verordnung: Du brauchst eine schriftliche Anordnung (Überweisung) von deinem Arzt oder deiner Ärztin.
  2. Anerkannte Ernährungsberatung: Die Fachperson muss über eine anerkannte Ausbildung verfügen (z. B. BSc Ernährung und Diätetik, SVDE-Mitgliedschaft) und im Register mit einer gültigen ZSR-Nummer eingetragen sein.
  3. Krankheitsbedingte Notwendigkeit: Die Beratung muss im Zusammenhang mit einer medizinisch relevanten Diagnose stehen.

Wenn nur einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, lehnt die Grundversicherung in der Regel die Kostenübernahme ab.

Welche Diagnosen werden anerkannt?

Nicht jede Beratung wird automatisch bezahlt. Die Krankenkassen haben klare Vorgaben, bei welchen medizinischen Gründen eine Ernährungsberatung als „notwendig“ gilt. Hier eine Übersicht:

Häufig anerkannte Indikationen:

  • Adipositas (BMI > 30)
  • Übergewicht mit Folgeerkrankungen
  • Diabetes mellitus (Typ 1 und 2)
  • Fettstoffwechselstörungen (z. B. erhöhte Cholesterinwerte)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Bluthochdruck (Hypertonie)
  • Reizdarmsyndrom (IBS), Zöliakie, Morbus Crohn
  • Nierenerkrankungen (z. B. chronische Niereninsuffizienz)
  • Essstörungen (z. B. Anorexie, Bulimie, Binge-Eating)
  • Untergewicht oder Mangelernährung (z. B. bei Krebserkrankung oder im Alter)

Auch in der Schwangerschaft, bei Stillproblemen oder bei Kindern mit Entwicklungsstörungen kann eine ärztlich angeordnete Beratung medizinisch notwendig sein – je nach individueller Situation.

Wie viele Beratungen werden bezahlt?

Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen ist begrenzt – aber ausbaufähig:

  • Standardmässig übernehmen viele Kassen 6 Sitzungen pro Kalenderjahr.
  • Bei schwerwiegender Indikation (z. B. Adipositas mit Begleiterkrankung) sind bis zu 12 Sitzungen oder mehr möglich.
  • In besonderen Fällen (z. B. Essstörung, Tumorerkrankung) kann auch eine weiterführende Genehmigung beantragt werden.

Die Voraussetzung: Dein behandelnder Arzt oder deine Ärztin muss die medizinische Notwendigkeit klar begründen und ggf. Folgeüberweisungen ausstellen.

Wie läuft die Abrechnung ab?

Wenn die Ernährungsberatung ärztlich verordnet und anerkannt ist, kann sie direkt über die Grundversicherung abgerechnet werden. Wichtig ist dabei:

  • Die Fachperson rechnet direkt mit deiner Krankenkasse ab (TP-Tarif).
  • Du musst gegebenenfalls deine Franchise und den Selbstbehalt zahlen.
  • Du erhältst meist keinen separaten Rechnungslauf, ausser bei offenen Eigenleistungen.

Erkundige dich im Vorfeld, ob die Ernährungsberaterin oder der Ernährungsberater „krankenkassenanerkannt“ ist und wie genau die Abrechnung erfolgt. Bei Unsicherheiten hilft ein kurzer Anruf bei der Versicherung.

Welche Rolle spielt die Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig – aber oft sehr hilfreich. Sie bietet dir zusätzlichen Spielraum, z. B. wenn:

  • du keine ärztliche Diagnose hast,
  • du präventiv etwas für deine Gesundheit tun willst,
  • du flexibler bei der Wahl der Beraterin sein möchtest,
  • oder wenn du zusätzliche Leistungen (wie Coaching, Online-Beratung, Gruppenkurse) nutzen willst.

Die Leistungen variieren je nach Anbieter. Häufige Modelle:

  • Beitrag pro Sitzung: z. B. 50–75 CHF, bis zu einem Maximalbetrag (z. B. 300 CHF/Jahr)
  • Jahrespauschale: z. B. bis zu 500 CHF für Gesundheitsförderung allgemein
  • Kombipakete: z. B. Massage, Ernährungsberatung, Fitnesskurse im selben Topf

Wichtig: Die Zusatzversicherung verlangt fast immer, dass die beratende Person anerkannt ist – also zum Beispiel SVDE-Mitglied oder registriert bei Qualitop, EMR oder EGK.

Tipp: Frag bei deiner Versicherung konkret nach „anerkannten Ernährungsberatungen“ – du erhältst oft eine Liste oder einen Link zur Suchfunktion.

Wann zahlt die Kasse nicht?

Trotz guter Argumente und echter Motivation lehnt die Krankenkasse eine Kostenbeteiligung in manchen Fällen ab. Das ist z. B. der Fall, wenn…

  • …keine ärztliche Verordnung vorliegt,
  • …die beratende Person nicht registriert oder anerkannt ist,
  • …du „nur“ abnehmen willst ohne medizinische Diagnose,
  • …du eine Lifestyleberatung oder Sporternährungs-Coaching ohne Beschwerden nutzt,
  • …die Beratung durch Coaches oder Personal Trainer:innen erfolgt.

Das heisst aber nicht, dass solche Angebote schlechter sind – sie fallen nur nicht ins gesetzliche Leistungsspektrum der Grundversicherung. Für solche Fälle ist die Zusatzversicherung oder die Selbstzahlung gedacht.

Wie finde ich eine anerkannte Beratung?

Die besten Chancen auf eine Kostenübernahme hast du, wenn du gezielt nach anerkannten Fachpersonen suchst. Nutze dazu u. a.:

  • www.svde-asdd.ch – Verband diplomierter Ernährungsberater:innen
  • www.emr.ch – ErfahrungsMedizinisches Register
  • www.qualitop.ch – Anbieter mit geprüfter Qualität
  • Listen deiner Krankenkasse (z. B. Helsana, CSS, SWICA)
  • Empfehlungen von Ärzt:innen, Spitälern oder Gesundheitszentren

Achte auf Stichworte wie „ZSR-Nummer“, „SVDE-anerkannt“ oder „abgerechnet nach KVG“. Frag bei Unsicherheit direkt telefonisch nach – seriöse Anbieter:innen helfen dir gern weiter.

Praxisbeispiele: So kann es ablaufen

So unterschiedlich wie die Menschen in der Schweiz, so verschieden sind auch die Wege in die Ernährungsberatung. Manche benötigen sie aus medizinischen Gründen, andere wollen präventiv aktiv werden – und wieder andere landen bei der Beratung durch einen Anstoss ihres Arztes oder weil eine Zusatzversicherung die Kosten trägt.

Die folgenden drei Beispiele zeigen, wie vielfältig die Realität aussehen kann – und wie wichtig es ist, den individuellen Weg zur Kostenübernahme zu kennen.

Fall 1: Frau mit Übergewicht und Bluthochdruck

Maya (42) lebt in Thun und hat einen BMI von 34. Ihr Hausarzt stellt eine Überweisung zur Ernährungsberatung aus, da ihr Blutdruck steigt und sie sich ständig müde fühlt. Die Beraterin ist SVDE-anerkannt, rechnet direkt über die Krankenkasse ab. 6 Sitzungen pro Jahr werden übernommen. Maya zahlt lediglich den Selbstbehalt.

Fall 2: Mann mit Reizdarm, aber ohne Überweisung

Stefan (29) lebt in Lausanne, hat Verdauungsbeschwerden, aber keine klare Diagnose. Er entscheidet sich für eine private Ernährungsberatung über Zoom. Die Fachperson ist nicht registriert. Kosten: 100 CHF/Sitzung. Seine Zusatzversicherung beteiligt sich mit 50 CHF pro Termin.

Fall 3: Mutter mit Kind in der Wachstumsphase

Carmen (36) lebt in Zürich, ihr 9-jähriger Sohn ist sehr wählerisch beim Essen, hat Untergewicht. Die Kinderärztin stellt eine Überweisung aus. Die Krankenkasse übernimmt 8 Sitzungen. Die Beraterin ist spezialisiert auf Kindergesundheit.

Diese Beispiele zeigen: Die individuelle Situation entscheidet – und gute Vorbereitung hilft.

Fazit: Gut informiert ist halb gewonnen

Eine professionelle Ernährungsberatung kann deine Gesundheit nachhaltig verbessern – doch die Kostenfrage ist entscheidend. Wer weiss, wann die Krankenkasse einspringt, spart nicht nur Geld, sondern findet schneller zur passenden Unterstützung.

Wichtig sind vor allem:

  • Eine medizinische Indikation (z. B. Übergewicht, Diabetes, Unverträglichkeit)
  • Eine ärztliche Verordnung (schriftlich)
  • Eine anerkannte Fachperson (ZSR-Nummer, SVDE, EMR, etc.)

Kläre am besten alle Punkte im Vorfeld, und nutze das Gespräch mit deinem Hausarzt oder deiner Ärztin als ersten Schritt. Oft hilft ein einfacher Satz: „Ich möchte mich ernährungstechnisch beraten lassen – könnten Sie mir eine Verordnung ausstellen?“

 

Denn nur wer fragt, bekommt auch Antworten – und manchmal eben auch die volle Unterstützung durch die Krankenkasse.

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