Sie sind flexibel, ortsunabhängig, oft günstiger als klassische Angebote und können individuell auf Alltag und Lebensstil angepasst werden. Doch eine Frage steht häufig im Raum: Übernimmt die Krankenkasse eigentlich einen Teil der Kosten? Gibt es Rückerstattung – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? In diesem umfassenden Ratgeber zeigen wir dir, wann und wie du finanzielle Unterstützung für Online-Diätprogramme bekommst, welche Anbieter anerkannt sind und worauf du bei der Auswahl achten solltest.
Warum Online-Diätprogramme immer beliebter werden
Die Digitalisierung macht auch vor der Gesundheitswelt nicht halt – und bietet viele neue Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung. Online-Diätprogramme sind dabei ein wachsender Trend. Sie bieten strukturierte Ernährungspläne, Motivation durch tägliche Impulse, teilweise persönliche Begleitung durch Coaches und eine Vielzahl digitaler Tools zur Selbstkontrolle – vom Ernährungstagebuch bis zum Schrittzähler.
Für viele Schweizer:innen sind sie eine attraktive Alternative, insbesondere weil sie sich gut mit Beruf, Familie und Alltag kombinieren lassen. Und: Die Ergebnisse können sich oft sehen lassen – sofern die Programme wissenschaftlich fundiert und professionell gestaltet sind.
Was zählt als Online-Diätprogramm?
Nicht jedes digitale Angebot ist automatisch ein Diätprogramm. Gemeint sind hier strukturierte, mehrwöchige oder dauerhafte Programme, die folgende Merkmale aufweisen:
- Strukturierte Inhalte zur Gewichtsreduktion oder Ernährungsumstellung
- Tägliche oder wöchentliche Aufgaben, Module oder Coaching-Elemente
- App- oder webbasierte Plattform mit persönlichem Zugang
- Teilweise begleitende Betreuung durch Fachpersonen (z. B. Coaches, Ernährungsberater:innen)
- Kombination aus Ernährung, Bewegung und Verhaltenspsychologie
Bekannte Anbieter in der Schweiz sind beispielsweise Oviva, Yazio Pro, Weight Watchers Digital, Upfit, ESY-Diät, Actidiet oder Welliba.
Übernimmt die Krankenkasse Kosten für Online-Diätprogramme?
Die Antwort lautet: Jein – es kommt auf die Art der Versicherung und das konkrete Programm an.
1. Grundversicherung (OKP): In der Regel keine Leistung
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt ausschliesslich medizinisch notwendige Leistungen, die durch eine ärztliche Verordnung gedeckt und in den offiziellen Leistungskatalogen (MiGeL, SL) aufgeführt sind. Da Online-Diätprogramme meist zur Prävention oder Selbsthilfe genutzt werden und nicht unter ärztlicher Kontrolle stehen, werden sie in der Regel nicht von der Grundversicherung bezahlt.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn das Online-Programm Teil einer ärztlich begleiteten Therapie ist (z. B. bei Oviva mit Rezept und Fachbegleitung). Hier lohnt sich eine direkte Abklärung mit der Krankenkasse.
2. Zusatzversicherung: Viele Möglichkeiten
Die Zusatzversicherung ist freiwillig – bietet aber deutlich mehr Spielraum. Je nach Versicherungsmodell werden verschiedene Online-Diätprogramme ganz oder teilweise rückerstattet, insbesondere wenn sie eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
- Das Programm ist von der Kasse anerkannt oder gelistet
- Es handelt sich um ein zertifiziertes Gesundheits- oder Präventionsangebot
- Die Inhalte sind medizinisch fundiert oder durch Fachpersonen begleitet
- Es liegt ein ärztlicher Befund oder eine Empfehlung vor
Die Rückerstattung variiert je nach Kasse und Police. Üblich sind Rückzahlungen von 50–80 % der Programmkosten, bis zu einem jährlichen Maximalbetrag (z. B. 200–800 CHF).
Beispiele aus der Praxis: Was zahlen Schweizer Kassen?
Ein Blick auf einige Anbieter zeigt, wie unterschiedlich Krankenkassen in der Schweiz Rückerstattungen für Online-Diätprogramme handhaben (Stand 2025):
- Swica: Übernimmt im Rahmen der Zusatzversicherung Präventionsangebote wie Oviva, mycoach oder ähnliche Apps – bis zu 800 CHF jährlich
- Helsana: Listet bestimmte Programme wie mycoach oder Weight Watchers unter „Helsana+“ – Rückerstattung je nach Modell bis 300 CHF möglich
- CSS: Bietet über die Zusatzversicherung myFlex Rückvergütung für Online-Programme mit zertifiziertem Konzept – bis 500 CHF
- Concordia: Erstattet anerkannte Programme wie Oviva Digital oder ESY-Diät bei ärztlicher Empfehlung
- Sanitas: Unterstützt digitale Gesundheitsangebote im Rahmen von Sanitas Active – auch Programme zur Gewichtsreduktion
Wichtig: Vorab prüfen – nicht nachher ärgern
Viele Versicherte machen den Fehler, ein Programm zu starten – und erst später bei der Kasse nachzufragen. Dadurch kann die Rückerstattung verloren gehen. Deshalb gilt:
- Informiere dich vor dem Kauf eines Programms bei deiner Krankenkasse
- Lass dir idealerweise eine schriftliche Bestätigung geben, dass das gewählte Programm rückerstattet wird
- Frage nach, ob ein ärztlicher Befund oder eine Diagnose notwendig ist
- Kläre, ob eine Teilnahmebestätigung oder ein Verlaufsbericht erforderlich ist
Nur so kannst du sicher sein, dass du am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Welche Programme haben gute Chancen auf Rückerstattung?
Programme mit folgenden Eigenschaften werden besonders häufig rückerstattet:
- Anbieter aus der Schweiz oder mit Schweizer Kooperationspartnern
- Medizinisch begleitet oder auf ärztliche Empfehlung nutzbar (z. B. Oviva)
- Zertifiziert durch Gesundheitsorganisationen oder Fachgesellschaften
- App- oder webbasiert mit strukturiertem Coaching-Ansatz
Einige Anbieter arbeiten direkt mit Krankenkassen zusammen oder sind auf deren Plattformen gelistet – etwa im Präventionsbereich oder als Teil von Gesundheitsförderungsprogrammen.
Was ist mit Fitness-Apps, Kalorienzählern & Co.?
Nicht alles, was mit Ernährung oder Bewegung zu tun hat, ist automatisch rückerstattungsfähig. Nicht erstattungsfähig sind in der Regel:
- Allgemeine Fitness-Apps ohne medizinischen Bezug (z. B. Freeletics, 7-Minuten-App)
- Apps zur Kalorienzählung ohne Begleitung oder Konzept
- Einmalige Käufe von Diätbüchern oder PDF-Guides
- Coaching durch nicht-zertifizierte Influencer:innen oder Coaches
Hier greift keine Rückerstattung – weder über Grund- noch Zusatzversicherung.
Was wird für die Rückerstattung benötigt?
Je nach Kasse können folgende Unterlagen verlangt werden:
- Zahlungsbeleg oder Rechnung mit Programmdauer und Preis
- Teilnahmebestätigung oder Nutzungsverlauf (Screenshot, PDF-Report etc.)
- Ggf. ärztliche Empfehlung oder Verordnung
- Nachweis über das Ziel des Programms (z. B. Gewichtsreduktion, Ernährungsumstellung, Gesundheitsförderung)
Einige Programme stellen automatisch Teilnahmebestätigungen und Coachingberichte aus, die du für die Einreichung nutzen kannst.
Tipps für maximale Rückerstattung
- Wähle ein Programm mit medizinischem Bezug oder Zertifizierung
- Nutze Programme, die bereits von deiner Kasse gelistet oder empfohlen werden
- Führe Protokoll über Fortschritte und Nutzung – das erhöht die Akzeptanz
- Nutze bei Unsicherheit die Beratung deiner Kasse – viele haben eigene Gesundheitsberater:innen
- Kombiniere mehrere Präventionsmassnahmen (z. B. Diätprogramm + Bewegungscoaching), um den jährlichen Maximalbetrag auszuschöpfen
Fazit: Rückerstattung ist möglich – mit dem richtigen Programm und etwas Vorbereitung
Online-Diätprogramme bieten eine zeitgemässe, flexible und oft effektive Möglichkeit, Gewicht zu reduzieren und den Lebensstil zu verbessern. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Zusatzversicherung und einem anerkannten Anbieter kannst du einen Teil der Kosten zurückerhalten.
Entscheidend ist, dass du dich vor dem Start informierst, welche Programme unterstützt werden und welche Bedingungen gelten. Wer hier vorausschauend handelt, kann nicht nur erfolgreich abnehmen – sondern auch den Geldbeutel entlasten.