Gesund abnehmen in der Schweiz

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Wann springt die Zusatzversicherung ein?

Die Zusatzversicherung kann dein Abnehmvorhaben deutlich unterstützen – wenn du weisst, wann und wie du sie richtig nutzt.?

Wer in der Schweiz abnehmen möchte, kann im besten Fall auf Unterstützung durch die Krankenkasse zählen – allerdings nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Während die obligatorische Grundversicherung (OKP) stark reglementiert ist und nur medizinisch notwendige Leistungen abdeckt, zeigt sich die Zusatzversicherung deutlich flexibler. Doch wann genau springt sie ein? Welche Angebote lohnen sich? Und worauf solltest du achten, um wirklich vom Zusatzschutz zu profitieren?

Zusatzversicherung – was ist das eigentlich?

Die Zusatzversicherung ist freiwillig und ergänzt die Grundversicherung, indem sie Leistungen abdeckt, die über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgehen. Dabei unterscheidet man:

  • Ambulante Zusatzversicherungen (z. B. alternative Medizin, Psychotherapie, Gesundheitsförderung)
  • Stationäre Zusatzversicherungen (z. B. freie Spitalwahl, halbprivate/privat Zimmer)
  • Zahnzusatzversicherungen

Im Kontext Abnehmen ist vor allem die ambulante Zusatzversicherung von Bedeutung – insbesondere, wenn es um Prävention, Bewegung, Ernährung und psychologische Begleitung geht.

Abnehmen: Keine Pflichtleistung der Grundversicherung

Die Grundversicherung übernimmt nur dann Leistungen rund ums Abnehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – etwa bei Adipositas, Diabetes oder Bluthochdruck. Programme ohne ärztliche Indikation bleiben aussen vor. Genau hier kommt die Zusatzversicherung ins Spiel.

 

Sie kann dann Leistungen übernehmen, wenn es um Prävention und Gesundheitsförderung geht – also auch bei Menschen, die (noch) nicht krank, aber gesundheitlich gefährdet sind oder sich aktiv um ihren Lebensstil kümmern möchten.

Welche Leistungen übernehmen Zusatzversicherungen konkret?

Die Zusatzversicherung kann eine Vielzahl an Massnahmen rund ums gesunde Abnehmen unterstützen – oft im Rahmen von Präventionsprogrammen. Dazu zählen:

  • Kostenbeteiligung an Bewegungsangeboten (z. B. Fitnessabo, Yoga, Aquafit, Rückentraining)
  • Rückvergütung für Ernährungsberatung ohne ärztliche Verordnung
  • Unterstützung bei Teilnahme an zertifizierten Abnehmprogrammen (z. B. Weight Watchers, Oviva)
  • Beiträge für Gesundheits-Apps oder Online-Coachings
  • Beteiligung an Kursen zur Verhaltensänderung oder Stressbewältigung
  • Rückerstattung für alternative Methoden wie Akupunktur oder Hypnose zur Gewichtsreduktion
  • Zuschüsse zu ärztlich verordneten, aber nicht von der Grundversicherung übernommenen Medikamenten

Je nach Versicherung und gewähltem Modell kann die jährliche Rückerstattung zwischen 100 und 1.000 CHF liegen.

Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung

Damit eine Leistung übernommen wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören je nach Kasse:

  • Nachweis einer Teilnahme (z. B. Kursbestätigung, Quittung)
  • Anerkennung des Anbieters (z. B. Zertifizierung, Qualifikation)
  • Definition der Massnahme als „präventiv“ oder „gesundheitsfördernd“
  • Teils auch ärztliche Empfehlung

Wichtig ist, dass jede Krankenkasse eigene Regeln hat. Was bei Helsana erstattet wird, muss nicht automatisch bei Swica oder Sanitas gelten. Es lohnt sich daher, die Police genau zu lesen oder direkt bei der Kasse nachzufragen.

Typische Leistungen im Überblick

Hier ein Einblick in gängige Leistungen, die viele Schweizer Zusatzversicherungen beim Thema Abnehmen abdecken:

  • Fitnessbeiträge: Viele Kassen übernehmen 50–75 % der Kosten für ein anerkanntes Fitnessstudio – bis zu 500 CHF/Jahr
  • Ernährungsberatung: Rückerstattung auch ohne ärztliche Verordnung, oft bis 300 CHF/Jahr
  • Abnehmkurse & Apps: Teilnahme an strukturierten Programmen wird unterstützt, z. B. mit 200–400 CHF
  • Psychologische Begleitung: Bei stressbedingtem Essverhalten oder Essstörungen übernehmen manche Kassen anteilig Gespräche mit Psychologen, Coaches oder Psychotherapeuten
  • Alternative Medizin: Akupunktur, Homöopathie oder Hypnose können bei Essverhalten helfen – und werden oft anteilig übernommen

Welche Krankenkassen sind besonders grosszügig?

Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind gross. Einige Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Zusatzversicherungen beim Thema Abnehmen unterstützen (Stand 2025):

  • CSS: Bietet Rückerstattung von bis zu 500 CHF für Gesundheitsförderung – inkl. Abnehmprogramme und Fitness
  • Swica: Bezahlt bis zu 800 CHF jährlich für Präventionskurse und Fitnessangebote
  • Sanitas: Unterstützt über die Zusatzversicherung „Jump“ auch digitale Programme zur Gewichtsreduktion
  • Helsana: Integriert Abnehmberatung, Online-Coaching und Kursangebote im Rahmen von „Helsana+“
  • Concordia: Bezuschusst Weight Watchers, Oviva und andere anerkannte Programme – auch online

Und was ist mit Medikamenten?

Medikamente zur Gewichtsreduktion – z. B. GLP-1-Analoga wie Wegovy oder Saxenda – sind teuer und nicht immer durch die Grundversicherung gedeckt. Zusatzversicherungen können hier einspringen, wenn:

  • Ein ärztliches Rezept vorliegt
  • Die Behandlung begründet ist
  • Die Zusatzversicherung entsprechende Leistungen vorsieht (z. B. „ambulant spezial“)

Einige Anbieter übernehmen 50 % der Kosten bis zu einem bestimmten Jahresbetrag – etwa 500 oder 1.000 CHF. Es lohnt sich auch hier, die Police genau zu prüfen oder ein individuelles Gesuch zu stellen.

Psychologische Unterstützung – oft vergessen, aber wichtig

Essverhalten ist eng mit Emotionen und Stress verbunden. Viele Zusatzversicherungen erkennen das an und beteiligen sich an psychologischer Begleitung:

  • Gesprächstherapien bei Essstörungen
  • Coaching zur Verhaltensänderung
  • Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung (z. B. MBSR)
  • Gruppenkurse zu Selbstbild, Motivation oder Umgang mit Rückschlägen

Diese Leistungen sind meist unter „ambulant alternativ“ oder „ambulant psychologisch“ zu finden – oft mit Beteiligung von 50–90 CHF pro Sitzung, bis zu einem Jahresmaximum.

Gut zu wissen: Wann springt die Zusatzversicherung nicht ein?

Trotz breitem Angebot gibt es klare Grenzen. Nicht übernommen werden in der Regel:

  • Kosten für Diätprodukte, Shakes, Nahrungsergänzung
  • Selbsthilfegruppen ohne Fachleitung
  • Persönliche Trainerstunden ohne medizinischen Bezug
  • rein ästhetisch motivierte Massnahmen (z. B. Kryolipolyse)
  • allgemeine Online-Abnehmkurse ohne Zertifizierung

Auch hier gilt: Was nicht explizit in der Police steht, wird meist nicht übernommen.

So nutzt du die Zusatzversicherung optimal

Damit du wirklich profitierst, lohnt sich ein systematisches Vorgehen:

  • Policen vergleichen: Prüfe bestehende Verträge – oder nutze Vergleichsportale, um passende Zusatzversicherungen zu finden
  • Leistungen gezielt anfragen: Erkundige dich vor Kursanmeldung oder Medikamentenkauf, ob und wie viel rückerstattet wird
  • Belege sammeln: Teilnahmebestätigungen, Rechnungen und Rezepte immer aufbewahren
  • Antragsformulare ausfüllen: Viele Kassen haben einfache Online-Tools zur Rückerstattung

Wann lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung?

Wenn du langfristig in deine Gesundheit investieren möchtest und regelmässig Kurse, Coachings oder Präventionsmassnahmen nutzt, kann sich eine Zusatzversicherung schnell rechnen. Auch für Menschen mit Vorerkrankungen oder psychischen Belastungen ist sie ein sinnvoller Schutz.

Ein Beispiel: Wer 400 CHF für Fitness und 300 CHF für Ernährung im Jahr ausgibt und dafür 500 CHF rückerstattet bekommt, spart bereits mehr, als die Zusatzversicherung kostet.

Fazit: Die Zusatzversicherung – dein Joker beim Abnehmen

Während die Grundversicherung nur im Krankheitsfall greift, unterstützt die Zusatzversicherung oft genau dann, wenn du die ersten Schritte machst – präventiv, motiviert und selbstverantwortlich. Sie ist damit nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch ein starker Partner für deinen gesünderen Alltag.

 

Wer weiss, wie man sie clever einsetzt, kann nicht nur sparen – sondern sich beim Abnehmen begleitet, bestärkt und sicher fühlen.

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