Für viele Menschen in der Schweiz ist eine Ernährungsberatung mehr als nur ein nettes Extra – sie ist ein entscheidender Schritt hin zu besserer Gesundheit, mehr Wohlbefinden und nachhaltigem Abnehmen. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Und vor allem: Wann bezahlt die Krankenkasse?
Diese Frage beschäftigt viele – und die Antwort ist komplex. Denn in der Schweiz gilt: Ob deine Grundversicherung oder eine Zusatzversicherung die Beratung übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du wissen musst – verständlich, detailliert und mit vielen Tipps aus der Praxis.
Ernährungsberatung ist mehr als Kalorien zählen oder Verzicht üben. Sie kann gezielt helfen bei:
Eine gute Beratung berücksichtigt nicht nur das, was auf deinem Teller landet – sondern auch deinen Alltag, deine Herausforderungen und deine gesundheitlichen Ziele. Sie arbeitet ganzheitlich, individuell und auf Augenhöhe.
Doch das hat auch seinen Preis. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Krankenkassen die Kosten teilweise oder sogar vollständig.
In der Schweiz regelt das Krankenversicherungsgesetz (KVG), welche Leistungen von der Grundversicherung bezahlt werden. Für die Ernährungsberatung gilt:
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur dann, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
Wenn nur einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, lehnt die Grundversicherung in der Regel die Kostenübernahme ab.
Nicht jede Beratung wird automatisch bezahlt. Die Krankenkassen haben klare Vorgaben, bei welchen medizinischen Gründen eine Ernährungsberatung als „notwendig“ gilt. Hier eine Übersicht:
Auch in der Schwangerschaft, bei Stillproblemen oder bei Kindern mit Entwicklungsstörungen kann eine ärztlich angeordnete Beratung medizinisch notwendig sein – je nach individueller Situation.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen ist begrenzt – aber ausbaufähig:
Die Voraussetzung: Dein behandelnder Arzt oder deine Ärztin muss die medizinische Notwendigkeit klar begründen und ggf. Folgeüberweisungen ausstellen.
Wenn die Ernährungsberatung ärztlich verordnet und anerkannt ist, kann sie direkt über die Grundversicherung abgerechnet werden. Wichtig ist dabei:
Erkundige dich im Vorfeld, ob die Ernährungsberaterin oder der Ernährungsberater „krankenkassenanerkannt“ ist und wie genau die Abrechnung erfolgt. Bei Unsicherheiten hilft ein kurzer Anruf bei der Versicherung.
Die Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig – aber oft sehr hilfreich. Sie bietet dir zusätzlichen Spielraum, z. B. wenn:
Die Leistungen variieren je nach Anbieter. Häufige Modelle:
Wichtig: Die Zusatzversicherung verlangt fast immer, dass die beratende Person anerkannt ist – also zum Beispiel SVDE-Mitglied oder registriert bei Qualitop, EMR oder EGK.
Tipp: Frag bei deiner Versicherung konkret nach „anerkannten Ernährungsberatungen“ – du erhältst oft eine Liste oder einen Link zur Suchfunktion.
Trotz guter Argumente und echter Motivation lehnt die Krankenkasse eine Kostenbeteiligung in manchen Fällen ab. Das ist z. B. der Fall, wenn…
Das heisst aber nicht, dass solche Angebote schlechter sind – sie fallen nur nicht ins gesetzliche Leistungsspektrum der Grundversicherung. Für solche Fälle ist die Zusatzversicherung oder die Selbstzahlung gedacht.
Die besten Chancen auf eine Kostenübernahme hast du, wenn du gezielt nach anerkannten Fachpersonen suchst. Nutze dazu u. a.:
Achte auf Stichworte wie „ZSR-Nummer“, „SVDE-anerkannt“ oder „abgerechnet nach KVG“. Frag bei Unsicherheit direkt telefonisch nach – seriöse Anbieter:innen helfen dir gern weiter.
So unterschiedlich wie die Menschen in der Schweiz, so verschieden sind auch die Wege in die Ernährungsberatung. Manche benötigen sie aus medizinischen Gründen, andere wollen präventiv aktiv werden – und wieder andere landen bei der Beratung durch einen Anstoss ihres Arztes oder weil eine Zusatzversicherung die Kosten trägt.
Die folgenden drei Beispiele zeigen, wie vielfältig die Realität aussehen kann – und wie wichtig es ist, den individuellen Weg zur Kostenübernahme zu kennen.
Maya (42) lebt in Thun und hat einen BMI von 34. Ihr Hausarzt stellt eine Überweisung zur Ernährungsberatung aus, da ihr Blutdruck steigt und sie sich ständig müde fühlt. Die Beraterin ist SVDE-anerkannt, rechnet direkt über die Krankenkasse ab. 6 Sitzungen pro Jahr werden übernommen. Maya zahlt lediglich den Selbstbehalt.
Stefan (29) lebt in Lausanne, hat Verdauungsbeschwerden, aber keine klare Diagnose. Er entscheidet sich für eine private Ernährungsberatung über Zoom. Die Fachperson ist nicht registriert. Kosten: 100 CHF/Sitzung. Seine Zusatzversicherung beteiligt sich mit 50 CHF pro Termin.
Carmen (36) lebt in Zürich, ihr 9-jähriger Sohn ist sehr wählerisch beim Essen, hat Untergewicht. Die Kinderärztin stellt eine Überweisung aus. Die Krankenkasse übernimmt 8 Sitzungen. Die Beraterin ist spezialisiert auf Kindergesundheit.
Diese Beispiele zeigen: Die individuelle Situation entscheidet – und gute Vorbereitung hilft.
Eine professionelle Ernährungsberatung kann deine Gesundheit nachhaltig verbessern – doch die Kostenfrage ist entscheidend. Wer weiss, wann die Krankenkasse einspringt, spart nicht nur Geld, sondern findet schneller zur passenden Unterstützung.
Wichtig sind vor allem:
Kläre am besten alle Punkte im Vorfeld, und nutze das Gespräch mit deinem Hausarzt oder deiner Ärztin als ersten Schritt. Oft hilft ein einfacher Satz: „Ich möchte mich ernährungstechnisch beraten lassen – könnten Sie mir eine Verordnung ausstellen?“
Denn nur wer fragt, bekommt auch Antworten – und manchmal eben auch die volle Unterstützung durch die Krankenkasse.